Schlückli hero image

Schlücklibar, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schlücklibar, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit einer Buchung der Schlücklibar nehmen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis und akzeptieren sie.

Buchung
Zur Buchung der Schlücklibar sind das vollständig ausgefüllte Buchungsformular (in Papierform oder per Website), Rücksendung via Email oder Post, und eine Anzahlung erforderlich. Bei Fehlen dieser Erfordernisse behält sich die Schlücklibar vor, die vereinbarte Reservation zu streichen. Für eine Bewilligung auf öffentlichem Grund wird der Antrag durch die Schlücklibar gestellt; die Kosten für die Bewilligung gehen zu Lasten des Auftraggebers / der Auftraggeberin.

Anfahrt
Sollte Ihr Event ausserhalb einer Fahrdistanz von 30km oder eines Radius Luftlinie von 20km ab Basel-Stadt Zentrum stattfinden, wird eine zusätzliche Buchungsgebühr von CHF 70.00 erhoben. Erfolgt eine nachträgliche Verschiebung des Event-Ortes ausserhalb der genannten Distanzen, wird diese zusätzliche Gebühr nachgefordert.

Zahlung, Depot und Stornierung
Bei einer Buchung werden 20% der vereinbarten Fixkosten (Fahrzeug-Miete, Infrastruktur, Personal) als Anzahlung und Depot fällig, zur Sicherung vorgehaltener Kosten für Personal und Material und kann via Bank-Überweisung oder via TWINT erfolgen. Die Rückerstattung der Anzahlung ist nur möglich, wenn eine Stornierung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anlass erfolgt. Die Bezahlung der fixen Kosten ist 14 Tage vor dem Termin des vereinbarten Events fällig. Bei Buchung innerhalb 14 Tagen vor dem Event ist die Anzahlung innert 48 Stunden zu tätigen.

Verlust und Schäden an Gläsern oder Material

Jedes zerbrochene oder fehlende Glas wird mit CHF 4.00, sämtliches Material oder Getränke werden zum Kaufpreis für Ersatz  belastet, ausser der Schaden sei durch Personal der Schlücklibar verursacht. Innert 7 Tagen nach dem Event aufgefundene und unbeschädigt zurück gegebene Glaswaren, Material oder Getränke werden nicht belastet. Die Kundschaft ist verpflichtet, alle Massnahmen zum Schutz des Eigentums vor Schäden beim Einrichten der Schlücklibar zu treffen. Die Schlücklibar verpflichtet sich zu grösstmöglicher Sorgfalt beim Auf- und Abbau der Infrastruktur. Für Schäden, verursacht durch Gäste/KundInnen der AuftraggeberInnen, lehnt die Schlücklibar jegliche Verantwortung ab.


Alkoholausschank

Die Schlücklibar ist verpflichtet die Vorschriften für den Alkoholausschank einzuhalten (s. Jugendschutz-Gesetz). Es ist nicht erlaubt, Alkohol an intoxierte Personen oder Fahrzeuglenker auszuschenken. Die Abweisung der genannten Personen ist der Schlücklibar vorbehalten. Der Ausschank von Bier und Wein an unter 16-jährige und von höher-prozentigen Spirituosen und Cocktails an unter 18-jährige ist verboten. Die Schlücklibar kann eine Kontrolle des Alters mittels eines Ausweises verlangen. Sollte durch die überprüfte Person ein Altersnachweis abgelehnt werden, wird kein Alkoholausschank erfolgen.

Sicherheit, Gewalt, Diebstahl

Bei drohender Gefahr für die Sicherheit von Personal und/oder Material, drohendem Diebstahl oder Gewalt, steht es der Schlücklibar zu, sich mit allem Material und Personal vom Ort des Events zu entfernen. Eine vollständige Begleichung der Rechnung ist dennoch zwingend.

Anzahlung und Schlussabrechnung

Die Anzahlung von 20% der offerierten Fixkosten entspricht einem Depot, welches zur Deckung von zusätzlichen Unkosten durch Schäden verwendet werden kann. Sie wird bei der Schlussabrechnung vollumfänglich angerechnet, sofern keine zusätzliche Kosten in Abzug gebracht werden müssen. Zusätzliche Kosten enthalten Auslagen für Schäden/Verlust von Gläsern, Infrastruktur und für unerwartete zusätzlich erbrachte Dienstleistungen.